Antwort auf: Geringfügigkeitsgrenze

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#68183
lohn1
Teilnehmer

Danke für die Hilfe….

Mich macht nur stutzig, dass die monatl. GFB-Grenze dann in Kraft tritt, wenn das DV für unbestimmte Zeit abgeschlossen worden ist.

Das DV ist ja für unbestimmte Zeit abgeschlossen worden, nur der Eintritt war der 13.02.

Ach ich steh heut auf der Leitung…. 🙁

Bitte um weitere Bestätigungen….. nicht dass ich da jetzt aufrollen anfange u. es passt doch….. 😆