Start › Foren › Urlaub, Schutzfrist, Karenz, etc. › Teilzeitbeschäftigung nach Karenz?! › Antwort auf: Teilzeitbeschäftigung nach Karenz?!
16. April 2007 um 19:12 Uhr
#68137
Teilnehmer
Hallo Martin!
In dem Betrieb sind aber weniger als 20 Mitarbeiter. Gilt das hier auch aútomatisch? Denn Anspruch auf Elternteilzeit besteht erst ab 20 DN + der DN muss 3 Jahre im Betrieb sein oder siehst du das anders?
LG Doris
