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6. April 2007 um 11:53 Uhr
#68122
Caro
Teilnehmer
Hallo TomTom!
Also meiner Meinung nach ist es richtig, wenn bei einem Grenzgänger auch der Steuerteil beim L16 angeführt wird. Denn für das österreichische Finanzamt müsste klar sein, dass er ein Grenzgänger ist. Und der Dienstnehmer muss ja daher sein L16 beim Finanzamt in Deutschland vorlegen.
Schönes Wochenende,
Caro