Antwort auf: § 26 Taggelder nicht am Lohnkonto – Strafe?

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#68086
Roland
Teilnehmer

Hallo Martin:

Im LST-Protokoll 2004 habe ich dazu auch nur folgende Info gefunden:

„§ 76 EStG 1988 verlangt unter anderem, dass auch Bezüge, die nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn gehören (§§ 3 und 26 EStG 1988) im Lohnkonto anzugeben sind. Das Finanzamt kann aber auf Antrag zulassen, dass die steuerfreien Bezugsteile gemäß § 3 EStG 1988 und die im § 26 EStG 1988 bezeichneten Bezüge im Lohnkonto nicht angeführt werden, wenn die Möglichkeit der Nachprüfung in anderer Weise sichergestellt ist oder wenn es sich um Fälle von geringer Bedeutung handelt. In der Praxis gibt es nun Bezüge bzw. Bezugsteile, die nicht auf dem Lohnkonto eingetragen werden, obwohl keine Genehmigung des Finanzamtes vorliegt, und deren Nichteintrag auch im Zuge von Außenprüfungen zu keinen Beanstandungen führt.“

Was ist aber dann, wenn doch beanstandet wird ❓

Liebe Grüße und noch schönen Abend