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27. März 2007 um 13:44 Uhr
#68071
Mitglied
Grüß euch!
Also ich würde die Abrechnungsweise von Roland bevorzugen.
Wir in unserer Kanzlei rechnen generell mit dieser Vorgangsweise ab, einfach, weil sie die fairste Abrechnungsweise ist.
Also: Lohn/Gehalt : Monatstage x gemeldete Tage
z.B.: 3.3. – 31.3. = Gehalt : 31 x 29 oder Feber, wie von Roland beschrieben.
Aber: Achtung! Bitte auf den KV schauen, ob der eine andere Regelung vorschreibt (soll es lt. diversen Auskünften von Arbeitsrechtlern geben; konkreten KV habe ich aber noch keinen gefunden).
Ich hoffe, dass mein Beitrag euch auch noch geholfen hat und wünsche noch einen schönen Nachmittag.
Wolfi