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27. März 2007 um 13:44 Uhr
#68071
stwolfi
Mitglied
Grüß euch!
Also ich würde die Abrechnungsweise von Roland bevorzugen.
Wir in unserer Kanzlei rechnen generell mit dieser Vorgangsweise ab, einfach, weil sie die fairste Abrechnungsweise ist.
Also: Lohn/Gehalt : Monatstage x gemeldete Tage
z.B.: 3.3. – 31.3. = Gehalt : 31 x 29 oder Feber, wie von Roland beschrieben.
Aber: Achtung! Bitte auf den KV schauen, ob der eine andere Regelung vorschreibt (soll es lt. diversen Auskünften von Arbeitsrechtlern geben; konkreten KV habe ich aber noch keinen gefunden).
Ich hoffe, dass mein Beitrag euch auch noch geholfen hat und wünsche noch einen schönen Nachmittag.
Wolfi