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24. Juli 2007 um 17:15 Uhr
#68399
Teilnehmer
Liebe svnu!
Nur weil ein Ö-Steuerberater die PV und Lohnkonto macht, gründet dies noch keine Betriebsstätte. Dies könnte Auswirkungen auf LSt und KOmmst Pflicht haben.
Das Lohnkonto könnte auch im Ausland geführt werden, ist aber im Prüfungsfall in deutsch dem GPLA Prüfer zur Verfügung zu stellen.
Ich kenne erst einen Fall, wo eine Lohnverrechnung ins Ausland ausgelagert wurde.
Anders bei der Buchhaltung, da haben einige meiner Klienten die BH in: Polen, Indien und Luxemburg.