Antwort auf: Ab wann rechne ich Diäten

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#68022
Roland
Teilnehmer

Hallo Birgit!

Entscheidender Satz aus § 26 Z4 EStG:

Bei Arbeitnehmern, die ihre Dienstreise vom Wohnort aus antreten, tritt an die Stelle des Dienstortes der Wohnort (Wohnung, gewöhnlicher Aufenthalt, Familienwohnsitz).

Meiner Meinung nach ist es daher nicht richtig, die Diäten erst „ab Bahnhof“ zu berechnen, sondern bereits von zu Hause!

Vielleicht liegt hier auch nur eine „Verwechslung“ mit der Arbeitszeit (bzw. Reisezeit) vor, darüber hat Mag. Gerhartl in der ASok 1/2007 einen interessanten Artikel verfasst.

Schöne Grüße