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21. Februar 2007 um 21:49 Uhr
#67969
Lena
Teilnehmer
Liebe Susanne,
also persönlich finde ich es eine lustige Idee, die Erhöhung des KM-Geld-Satzes an eine Zielerreichung zu knüpfen.
Für jeden Abgabenprüfer wird das allerdings ein gefundenes Fressen sein. Die Anknüpfung an eine Zielerreichung ist klares Indiz für den Entgeltcharakter. Daher meiner Meinung nach keine Steuerfreiheit nach § 26 ESTG möglich.
Abendlichen Gruß,
Lena