Startseite › Foren › Sonderzahlung › freiwilliges Jubiläumsgeld › Antwort auf: freiwilliges Jubiläumsgeld
17. Februar 2007 um 1:03 Uhr
#67964
weissco
Mitglied
Hallo Roland,
danke für die promte Antwort!
Ich weiß, dass es eine für den Dienstnehmer bessere u. gegebenenfalls günstigere Lösung gibt!
Angenommen ich kann die Geschäftsführung nicht von ihrem Vorhaben abbringen die Auszahlungen unter dem Titel „Jubiläumgsgeld“ auszuzahlen!
Danke
Conny W.