Antwort auf: Gleitzeitregelung

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#67933
Patrick
Teilnehmer

Zuerst möchte ich dir für deine Antwort danken!

Der Betriebrat meint (allgemeine Erklärung zur Gleitzeiteinführung) alles über 30 Stunden-Plus am Quartalsende verfällt. So geschehen beim Außendienstmitarbeiter im Dezember => 5 Stunden „verfallen“.
Wie rechne ich Stunden über dieser (Quelle: WK)
http://www.wkw.at/docextern/arbeitundsoziales/extern/arbeitsrecht/arbeitszeit/Gleitzeit.htm
Berechnung ab?
Die Vereinbarung stimmt hinten und vorne nicht, aber mein Arbeitsplatz ist … fein (den AG nenn‘ ich natürlich nicht, aber BITTE kauft alle einen FORD!).
Ich möcht nicht blöd auffallen, gerade weil man im Umstrukturieren ist, hätte aber schon gerne den gesetzlichen Zustand hergestellt!