Antwort auf: Kündigung wärhend einer Befristung

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andrea78
Teilnehmer

Liebe Marianne,

siehe dazu:

OGH 24.6.2004, 8 ObA 42/04s = LE-AS 30.1.4.Nr.3

der OGH spricht von längerer Befristungsdauer (=über 2 Monate) & es handelt sich bei der Befristung um eine Höchstbefristung kann man das befristete Dienstverhältnis kündigen – die Kündbarkeit muß aber vereinbart worden sein…

… eine Befristung von 6 Monaten ist lang genug …

LG Andrea