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24. Januar 2007 um 13:59 Uhr
#67892
andrea78
Teilnehmer
Liebe Marianne,
siehe dazu:
OGH 24.6.2004, 8 ObA 42/04s = LE-AS 30.1.4.Nr.3
der OGH spricht von längerer Befristungsdauer (=über 2 Monate) & es handelt sich bei der Befristung um eine Höchstbefristung kann man das befristete Dienstverhältnis kündigen – die Kündbarkeit muß aber vereinbart worden sein…
… eine Befristung von 6 Monaten ist lang genug …
LG Andrea