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22. Januar 2007 um 11:21 Uhr
#67882
andrea78
Teilnehmer
Hallo!
Maßgeblich für die Dauer der Kündigungsfrist ist die Dauer des Dienstverhältnisses an dem Tag, an dem spätestens die Kündigung ausgesprochen werden kann (OGH 21.4.1953, 4 Ob 81/53)
Beim Kündigungstermin 30.9. ist bei 3monatiger Kündigungsfrist der Ausspruch spätestens am 30.6. erforderlich. Am 30.6.07 hat die DNin das 16. Dienstjahr schon erreicht, also ist die 4monatige Kündigungsfrist anzuwenden.
Mfg
Andrea