Antwort auf: Urlaub nach Arbeitsjahr / Kalenderjahr

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Elisabeth
Teilnehmer

Hallo!

Also Martin spricht mir aus der Seele.

Solch eine „Bombe“ im Nachhinein zu entschärfen ist ziemlich schwierig.

Denn man darf nicht vergessen: auch wenn im Dienstzettel/Dienstvertrag steht, dass der Urlaub immer mit 1.1. beginnt, braucht es immer noch eine Betriebsvereinbarung.

Am besten so lassen wie es war, denn unauffällig kann dies auf keinen Fall repariert werden…

Zum Trost: derlei tickende Bomben gibt es genug…

LG Elisabeth