Antwort auf: Nachzahlung von Überstunden-Durchschnitt f. 2001-2003

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#67873
pmstich
Teilnehmer

Hi Chris!

Ich weiss nicht ob sich dein Fall schon erledigt hat. Kann dir auch nicht mit irgendwelchen Gesetzen helfen.

Ich würde dem DN alle offenen Überstunden ausbezahlen. Mit der Basis vom Abrechnungsmonat. Die Vorjahre aufzurollen und sämtliche Jahreserklärungen zu berichtigen würde ich nicht. Steht sich der Aufwand dafür? Denn wenn du aufrollst, dann sollten ja auch die wrklich geleisteten Überstunden und Mehrstunden im jeweiligen Monat auch abgerechnet werden. Gibt es denn so genau Zeitaufzeichnungen der letzten Jahre, dass man dies genau nachvollziehen kann?
Die Gutstunden gehören als Mehr- und Überstunden abgegolten. Aber dafür sollte es eben auch genaue Aufzeichnungen geben. Wenn es nichts mehr gibt, würde ich die Gutstunden, wenn sie eine Vollzeitkraft ist, als 50% Überstunden ausbezahlen. Wenn sie eine Teilzeitkraft ist, muss die Gutstunden eben auf Mehr- u. Überstunden aufteilen. Auch die Gutstunden würde ich mit der Basis vom Abrechnungsmonat berechnen. Eine Mischung der letzten Jahre als Basis finde ich nicht gut und schwer nachvollziehbar.

Ich hoffe, ich konnte dir irgendwie Hilfe geben.
lg
Petra