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21. März 2007 um 21:46 Uhr
#68048
Teilnehmer
Hallo Birgit!
Ich meine, dass auf der Abmeldung die Beitragsgrundlage anzugeben ist; deshalb eben Teilzeitentgelt und Lohnausgleich.
Und für die Abfertigung ist der Bruttobezug auf Basis der Arbeitszeit vor Herabsetzung anzusetzen.
lg
Ingrid