Antwort auf: Altersteilzeit – Abfertigung u. Abmeldung

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#68048
ingridB
Teilnehmer

Hallo Birgit!

Ich meine, dass auf der Abmeldung die Beitragsgrundlage anzugeben ist; deshalb eben Teilzeitentgelt und Lohnausgleich.

Und für die Abfertigung ist der Bruttobezug auf Basis der Arbeitszeit vor Herabsetzung anzusetzen.

lg
Ingrid