Antwort auf: familiärer produktionsbetrieb, Kündigung

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#67856
Martin
Teilnehmer

Prosit Neujahr!

Analog zur Abfertigung: Der Dienstgeber muß im Zweifelsfall beweisen, dass die Lösung vom Dienstnehmer angestrengt wurde.

Ja, das Gericht würde es als Dienstgeberkündigung sehen.
Der Dienstgeber könnte vielleicht einwenden die untenstehende Aussage ist nur für den einen Tag gemeint.
Aber in Summe gesehen, wird es nicht möglich sein, sich da heraus zu reden.

Versuch´Dich vielleicht noch einmal mit Deinem Ex-Dienstgeber außergerichtlich zu einigen. So ein Prozeß ist für beide Seiten zeitaufwändig und mit Kosten verbunden.
Wenn er sich noch einmal von anderer Stelle beraten lässt, kommt er wahrscheinlich zum gleichen Ergebnis.
Vielleicht hat er „seinem“ Lohnverrechner nur die Hälfte erzählt, so dass dieser zu einem anderen Ergebnis gekommen ist.

lg
Martin