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30. Dezember 2006 um 8:40 Uhr
#67853
Teilnehmer
Servus!
In einem Streitfall, wenn es Aussage gegen Aussage steht, wird es wohl eine Dienstgeberkündigung werden, mit Kündigungsentschädigung.
Die Anschuldigung, Du hättest Maschinen beschädigt muß auch bewiesen werden. Da gibt es das Dienstnehmerhaftpflichtgesetz, welches besagt, dass Du nur bei schwerer- grober Fahrlässigkeit zu einem Schadenersatz herangezogen werden kannst. Dieser kann auch noch von einem Richter gemäßigt werden.
Ein gutes neues Jahr!
Martin
Statement ohne Gewähr, gestützt auf nur Deine Info.
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bei Gewinn keine Provision. 😆
