Antwort auf: Pfändung Jugendamt

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#67825
Patrick
Teilnehmer

Hallo Caroline!

Vereinfacht gesagt:
Wenn es um den Unterhalt geht, wird das Exitenzminimum um ca 15% reduziert (=> dieser Betrag wird nur für den Unterhalt verwendet).
Wen du schon Exekutionen hast und nun auch noch der Unterhalt (ich gehe davon aus es geht nur um ein, dein einziges, Kind) exekutiert wird, kannst du damit rechnen, das dir ca. 2/3 von deinem derzeitigen Existenzminimum bleiben!
Bsp: Netto € 1.000,–
Existenzmin. bei „normalen“ Pfändungen: 780,–
Existenzmin. bei Unterhaltspf.: bleiben dir nun ca. € 590,–
Wenn du Nettogehalt+FamStand+Kinderanzahl postes schreibe ich dir gerne die neuen Beträge hinein!