Antwort auf: Pfändung Jugendamt

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andrea78
Teilnehmer

Hallo Caro!

Die anderen vorrangigen Pfändungen sind alles keine Unterhaltspfändungen?
Von dem gehe ich mal aus.

Die Pfändung im 1. Rang verändert sich nicht. (Zahlung bleibt gleich zB 200 Euro) Für die Pfändung vom Jugendamt siehst du nun in der Tabelle 2am nach. Das Kind das die Pfändung beim Jugendamt beantragt hat, darf bei den Unterhaltspflichten in dieser Tabelle nicht mehr berücksichtigt werden. (also wenn er nur dieses eine Kind zum erhalten hat, dann 0 Unterhaltspflichten in der 2am Tabelle)
Du errechnest nun den pfändbaren Betrag für die Unterhaltsexekution. Sagen wir es kommt 600 Euro raus. Da es aber nun auch im 1. Rang eine Pfändung gibt – ziehst du nun die Zahlung der Pfändung im 1.Rang ab (600-200=400) und überweist diesen Betrag (400) an das Jugendamt.

Liebe Grüße
Andrea