Antwort auf: Zahlung an bereits ausgeschiedene Mitarbeiter

Startseite Foren Ende Dienstverhältnis Zahlung an bereits ausgeschiedene Mitarbeiter Antwort auf: Zahlung an bereits ausgeschiedene Mitarbeiter

#67886
pmstich
Teilnehmer

Hi Kücken,

also ich würde schon meinen, wenn dem DN eine gewisse Nachzahlung zusteht, könnte eine Provision vom letzten Jahr sein die sich erst zum Jahresende ergeben hat, dass er die trotz Austritt sehr wohl noch bekommt. Wenn es der DG unter dem Tisch fallen lässt und der DN nichts mehr fordert, wird niemand mehr danach schreien. Aber wenn es vertraglich geregelt ist, dass er nach zB Umsätzen eine Provision bekommt, kann er die sicherlich einklagen. Aber wenn du das so genau wissen willst, würde ich ganz ehrlich beim FA nachfragen. Wenn ich diesen konkreten Fall hätte, würde ich auf alle Fälle beim FA nachfragen, wie das lohnzetteltechnisch funktioniert. Ich glaube, am richtigsten wäre es, das richtige Jahr nochmals zu „öffnen“, in den Austrittsmonat die Zahlung abzurechnen und den L16 zu korrigieren.

lg
Petra