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14. Dezember 2006 um 7:47 Uhr
#67818
Teilnehmer
Hallo Roland,
da es sich um einen Maurer handelt, gibt es keine schriftliche Wiedereinstellungszusage, auch ist es in der Firma nicht üblich über Vordienstzeiten zu reden. Der Urlaub läuft über die BUAK und beim Austritt im November/Dezember wird die Weihnachtsremuneration natürlich entsprechend abgerechnet.
Der Kollektivvertrag Arbeiter im Baugewerbe sieht keine extra Regelung vor – bis auf Betriebszugehörigkeit für den Anspruch auf WR – hier werden 90 Tage Unterbrechung gestattet.
sg
Meli
