Startseite › Foren › Abfertigung "Neu" › MV Bemessung bei Wochengeld › Antwort auf: MV Bemessung bei Wochengeld
13. Dezember 2006 um 16:14 Uhr
#67814
Caro
Teilnehmer
Die Sonderzahlungen werden hier ja nicht berücksichtigt. Als MV Bemessung wird einfach der letzte Monatsgehalt (in diesem Fall der Dezembergehalt) herangezogen. Und auf dem Dezmberlohnzettel wird einmal der aliquote Gehalt aufscheinen und einmal die aliquotierte MV-Bemessung für die Zeit des Mutterschutzes im Dezember.
Caro