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13. Dezember 2006 um 15:19 Uhr
#67812
Caro
Teilnehmer
Hallo!
Meiner Meinung nach ist der MV-Beitrag vom letzten vollen Monatslohn zu berechnen. Da die Dienstnehmerin ab November Teilzeit beschäftigt ist und das Wochengeld somit von der GKK bezahlt wird, würde ich als MV Bemessung den Bruttogehalt, welcher ihr für den ganzen Dezember zugestanden hätte, heranziehen.
Schöne Grüße
Caro