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11. Dezember 2006 um 17:02 Uhr
#67801
Patrick
Teilnehmer
Der Ersatz der Kosten für Fahrten des Dienstnehmers zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit Massenbeförderungsmitteln ist beitragsfrei! Hier kann Dir Dein Dienstgeber keinen Sachbezug ansetzten!