Antwort auf: Güterbeförderung !!!!

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Patrick
Teilnehmer

Hallo Bina!

1. Ich denke der Fahrer müsste, wenn er nicht nachhause mit genommen wird, in Ktn bleiben!? Und deshalb wird man ihm die Zeit bis zur Firma/Hause bezahlen müssen. Aber man kann ihn auf der Strecke ja als 2ten Fahrer einsetzten, sollte es Notwendig sein.
Falls du die Ruhezeit im Bezug auf das KFgesetz gemeint hast, so ist laut KV, diese auf Verlangen des Lenkers am Aufenthaltsort des Fahrzeuges oder am Heimatort des Lenkers zu gewähren. Grundsetzlich muss während der Ruhezeit aber nur ein Bett oder eine Schlafkabine zur Verfügung stehen. Ob das Fzg stehen muss oder nicht, solltest du bei einer Fahrschule od. ähnlichen erfragen.
2. und 3. Anmelden würde ich immer als 6 Tage Woche, die Stunden bleiben die gleichen => also auch die Bezahlung. Samstag bezahle ich so normal, ÜSt 50%.

Liebe Grüße, Patrick