Startseite › Foren › Sonderzahlung › Rückrechnung Urlaubszuschuss › Antwort auf: Rückrechnung Urlaubszuschuss
4. Dezember 2006 um 12:00 Uhr
#67782
Teilnehmer
Hallo!
Lt. Kollektivvertrag für Arbeiter Eisen- & Metallgewerbe darf man den Lösungsgründen:
a) Kündigung durch den Arbeitnehmer
b) Entlassung aus Verschulden des Arbeitnehmer
c) Austritt ohne wichtigen Grund
den zuviel erhaltenen Anteil an Urlaubszuschuss rückrechnen.
Lg
Andrea