Antwort auf: Rückrechnung Urlaubszuschuss

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#67782
andrea78
Teilnehmer

Hallo!

Lt. Kollektivvertrag für Arbeiter Eisen- & Metallgewerbe darf man den Lösungsgründen:
a) Kündigung durch den Arbeitnehmer
b) Entlassung aus Verschulden des Arbeitnehmer
c) Austritt ohne wichtigen Grund

den zuviel erhaltenen Anteil an Urlaubszuschuss rückrechnen.

Lg
Andrea