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4. Dezember 2006 um 19:54 Uhr
#67783
Elisabeth
Teilnehmer
Hallo Grasy!
Mit dieser Begründung werden Sie den GPLA-Prüfer nicht beeindrucken.
Es kann auch ein freier Dienstnehmer einen Gewerbeschein haben. Es kommt darauf an, ob die Kriterien eines freien Dienstverhältnisses zutreffen.
Bei einem Werkvertrag wird ein „Werk“ geschuldet.
Es gehört überprüft, ob die Kriterien die im freien Dienstvertrag, bzw. Werkvertrag auch tatsächlich erfüllt sind und auch „gelebt“ werden.
Vorerst mal schöne Grüße von
Elisabeth