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24. November 2006 um 11:28 Uhr
#67732
Teilnehmer
Hallo Clara,
bei einem Wechsel von Vollzeit auf Teilzeit bleibt der Alturlaub, wie in deinem Beispiel 50 Tg., bestehen. Erst der neue Urlaub wird „wertneutral“ umgerechnet.
Eigentlich ist die Firma selber schuld, dass sie den MA nicht auf Urlaub gehen hat lassen bzw. ihn nicht darauf aufmerksam gemacht hat.
Hoffe dir damit geholfen zu haben.
LG
Gudrun