Start › Foren › Kollektivverträge › Reiseaufwandsentschädigung bei Mechatroniker › Antwort auf: Reiseaufwandsentschädigung bei Mechatroniker
1. Dezember 2006 um 13:16 Uhr
#67777
Teilnehmer
Hallo Petra!
Alles, was du über dem im KV festgelegten Satz bezahlst, darfst du nur im Sinne der Legaldefinition sv- und steuerfrei belassen, der Rest ist pflichtig abzurechnen. Zahlst du also für eine Abwesenheit von 5 Stunden EUR 11,-, dürfen diese nur „frei“ belassen werden, wenn kein neuer Mittelpunkt der Tätigkeit begründet wird (also bis zu 5 bzw. 15 Tagen). Auf die Aufwandsentschädigungen haben es die Prüfer ganz speziell abgesehen, weil sie ja brutto für netto ausbezahlt werden, genaueste Aufzeichnungen sind unbedingt zu empfehlen!
lg Sylvia
