Antwort auf: 2 Dienstverhältnisse im Konzern – Weitergabe der Pfändung

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Liebe Jenny!

Zu Frage 1:

Auf dem Exekutionsbeschluss ist der Arbeitgeber angeführt. Die Exekution gilt dann nur für diesen Arbeitgeber. Für einen weiteren Arbeitgeber müsste eine weitere Exekution einlangen, die dann ev. auch einen Zusammenrechnungsbeschluss beinhält.

zu Frage 2:

Das Existenzminimum steht nur einmal zu, wenn die Pfändung nur EIN Konzernunternehmen umfasst. Damit mehrere Unternehmen umfasst sind, bedürfte es desn unter „Frage 1“ dargestellten Prozederes.

zu Frage 3:

Die Weitergabe innerhalb des Konzerns ist eine Kannbestimmung, betrifft aber nur „irrgeleitete Exekution“ (= Exekutionen, die vom Exekutionsgericht irrtümlich mit dem falschen Konzernarbeitgeber „versehen“ wurden, wenn der Arbeitnehmer in einem anderen Konzernunternehmen tätig ist).

W. Kurzböck