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18. November 2006 um 22:16 Uhr
#67714
Wilhelm Kurzboeck
Mitglied
Lieber tomtom!
Ich würde sagen, dass nach dem Geschilderten die Methode Nr. 1 richtig ist.
Dies ergibt sich daraus, dass die Durchschnittsbetrachtung für die Abfertigung und für die Sonderzahlungen sich nicht decken.
Diese Analyse mache ich allerdings ohne Kenntnis darüber, was der KV genau einbezogen haben will in den Schnitt.
Während in den Abfertigungsschnitt unzweifelhaft auch Überstunden hineinmüssen (12 Monate), hängt dies bei den Sonderzahlungen vom KV ab.
W. Kurzböck