Antwort auf: Arbeitslosengeld/Geschäftsführer

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#67710

Liebe Sylvia!

Wenn Sie sich die VwGH-Entscheidung 99/08/0022-7 vom 20. Februar 2002 aus dem RIS herunterladen, werden Sie handfeste Argumente finden, welche gegen Arbeitslosigkeit im vorliegenden Fall sprechen.

Ein kleiner Auszug daraus:

Das
Anstellungsverhältnis und der gesellschaftsrechtliche
Bestellungsakt des Geschäftsführers einer GesmbH haben im Kern
regelmäßig ein und dieselbe Hauptleistungspflicht des
Geschäftsführers zum Gegenstand; die Pflicht des bestellten
Geschäftsführers zur Geschäftsführung ergibt sich nämlich im
Allgemeinen nicht erst durch den (zB nachfolgenden)
Anstellungsvertrag, sondern schon aus dem (wirksamen)
gesellschaftsrechtlichen Bestellungsakt, sodass zu Recht (in
solchen Fällen) von einer bloßen Ergänzung des Organverhältnisses
durch den Anstellungsvertrag, nicht aber von einem vom
Funktionsverhältnis völlig unabhängigen Dienstverhältnis die Rede
sein kann (vgl. das Erkenntnis vom 17. Jänner 1995,
Slg. Nr. 14194/A, mit zahlreichen Literaturhinweisen).
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Ich hoffe, dass diese Info für Sie hilfreich war.

W. Kurzböck