Antwort auf: Auslösesätze Deutschland

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Liebe/r vdsg!

Ich habe mit der Beurteilung von Arbeitskräfteüberlassung laufend zu tun.

Das Problem ist, dass ich aus der Fallschilderung nicht ganz herauslese – aber vermute – dass der Arbeitskräfteüberlasser ein österreichisches Unternehmen ist und seine Arbeitnehmer nach Deutschland überlässt.

„Deutsches Recht“ – bezieht sich das auf das Steuerrecht (was ich vermute) oder bezieht sich das auf Arbeits- und SV-Recht (wäre möglich, wenn die Arbeitnehmer in Deutschland aufgenommen werden und in Deutschland verwendet werden).

Ein Wechsel des Hauptwohnsitzes nach Deutschland könnte ev. dazu führen, dass auch die SV nach Deutschland wechselt.

Das Wort „günstiger“ kann man aus Arbeitnehmersicht und aus Arbeitgebersicht betrachten. Im vorliegenden Fall kann ich nun leider nicht sagen, aus welcher Perspektive Sie diese Frage beleuchtet haben wollen.

Ich vermute folgende Kostellation:

Überlasser ==> Sitz in Österreich,

Arbeitnehmer ==> Wohnsitz in Österreich,

Beschäftiger ==> in Deutschland

deutsches Recht ==> Anwendung des deutschen Steuerrechts aufgrund der DBA-Bestimmungen (183-Tage-Regelung).

günstiger ==> aus Sicht des Arbeitgebers

Arbeitsrecht ==> Österreich

SV-Recht ==> Österreich.

KV ==> Arbeiter in der Arbeitskräfteüberlassung

Um einen Vergleich anzustellen, was günstiger kommt, muss man einen Vergleich zwischen den „deutschen Bestimmungen“ und „österreichischen Bestimmungen“ vornehmen. Da gibt es im Raum Passau einige Steuerberater, die mittlerweile darauf spezialisiert sind bzw. kann man Ihnen ev. beim Finanzamt in Passau diesbezüglich weiterhelfen.

Aus Sicht der kollektivvertraglichen Anspruchslohnarten ist es so, dass ein Wechsel des Hauptwohnsitzes zum Beschäftigungsort dazu führen kann, dass die „großen Taggelder“ (KV AKÜ Arbeiter) zu „klein“ und „mittel“ bei Baustelleneinsätzen werden oder überhaupt wegfallen (nämlich bei Werkseinsätzen).

Wechselt dann noch die SV, dann entfallen auch DB und DZ, aber wie gesagt: man müsste die deutschen Abgaben (incl. SV) eruieren.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit dieser Info ein wenig helfen konnte.

W. Kurzböck