Antwort auf: Werkvertrag und DV beim selben Dienstgeber

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rkraft
Teilnehmer

Lieber Martin,

„falsch“ oder „richtig“ ist mE in der Lohnverrechnung immer etwas Relatives. Auch in einer vermeintlich „falschen“ Aussage liegt meist ein Körnchen Wahrheit und umgekehrt. Es gibt nicht nur schwarz und weiß, sondern auch unzählige Grautöne.
Es ist ja praktisch durchaus zutreffend, das Nebeneinanderexistieren von echtem DV und Werkvertrag im Zweifel zu verneinen. Wenn man es aber geschickt gestaltet (und solche Fälle kenne ich vor allem aus der Versicherungs- oder Bankenbranche), ist eine rechtliche Trennung, die von den Behörden anerkannt wird, durchaus möglich.

Liebe Grüße,
Rainer

P.S.: Mein geplanter Vortrag auf der Personal Austria Messe wird von jemand anderem übernommen. Darauf haben sich der Linde-Verlag und ich kürzlich geeinigt, weil ich in wenigen Wochen das PV-Info-Team (gemeinsam mit meinem lieben Freund Markus Daurer) verlasse und zu PV-Praxis wechsle. Ich werde aber – sofern es meine Zeit zulässt – durchaus weiterhin gerne in diesem Forum präsent sein, um an den interessanten Fachdiskussionen mitzuwirken. Ich würde mich daher freuen, wenn wir uns nicht ganz aus den Augen verlieren. Vorerst mal vielen Dank – lieber Martin – für die rege Teilnahme und insbesondere die vielen tollen Anregungen und Antworten hier im Forum.