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15. November 2006 um 11:54 Uhr
#67667
ulrike
Mitglied
Hallo Bina!
Ich rechne selber auch Gastgewerbe ab.
Wenn der Eintritt nach dem 1. November des Jahres erfolgt, ist die Sonderzahlung für 2006 erst im Jänner oder Februar 2007, je nachdem wenn die 2 Monate erreicht sind, auszuzahlen.
Das mit dem Jahressechstel ist einfach so. Es wäre viel problematischer wenn der Dienstnehmer im Jänner austritt und er hätte keinen Sonderzahlungsanspruch. Dann wäre wohl ein Problem mit der Rückrechnung aus dem Vorjahr.
L.G.