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15. November 2006 um 10:36 Uhr
#67664
willena
Mitglied
Lieber Herr Kurzböck!
ich glaub jetzt wo der Hacken liegt:
es geht hier nicht um Angestellte sondern um Vertragsbedienstete NEU!
BKUVG §26
bei uns wird definitv kein UV-Beitrag bei SZ berechnet – somit darf dann beim Lohnausgleich SZ auch keine UV berechnet werden, oder?
Liebe Grüße!