Antwort auf: Überstundennachzahlung

Startseite Foren Laufender Bezug Überstundennachzahlung Antwort auf: Überstundennachzahlung

#67656

Liebe Ulrike!

Wenn wir davon ausgehen, dass die Überstunden möglicherweise als Zeitausgleichsguthaben hätten fungieren sollen, so gehen wir davon aus, dass zunächst die Überstunden in ein Zeitguthaben umgewandelt werden.

Würde dieses Zeitguthaben dann konsumiert werden (Zeitausgleich), so würde der Zeitausgleich mit dem jeweils aktuellen Gehalt bewertet werden.

Geht sich die Konsumation letzten Endes dann nicht ganz aus, so erfolgt eine „Rückabwicklung“ in Entgelt.

Ich kenne ja nun das Motiv für die verspätete Auszahlung nicht. Wenn es aber zufällig dem von mir geschilderten möglichen Prozedere entspricht, dann wäre doch eher das Entgelt heranzuziehen, welches im Zuge des Austrittes gebührt.

Wir haben diese Problematik regelmäßig im Bereich der Arbeitskräfteüberlassung, wo die Stundenlöhne während eines Monats aufgrund unterschiedlicher Beschäftiger ziemlich regelmäßig (durchaus wöchentlich) variieren können.

Hier wäre ebenfalls jeweils der aktuelle Lohn für den Zeitausgleich heranzuziehen, eine Zuteilung zum jeweiligen Lohn bedürfte wohl einer separaten Vereinbarung und müssten zwischenzeitig eintretende Erhöhungen, welche durch KV-Steigerungen bedingt sind oder durch Vorrückungen mitberücksichtigt werden.

Geht es aber möglicherweise darum, dass ein Rechtsstreit über bereits fällige Überstunden nun bereinigt wurde und nun eine Auszahlung anerkannt wird, dann wäre der Betrag, der seinerzeit zugestanden wäre (also das seinerzeitige Gehalt) als Basis heranzuziehen. In Arbeitsgerichtsprozessen dienen dann die Verzugszinsen dem entsprechenden Ausgleich.

Ich hoffe, dass diese Info für Sie hilfreich war.

W. Kurzböck