Antwort auf: Ausgleich Zeitguthaben bei Tod DN während Blockphase

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#67651

Sehr geehrter Herr Jungbauer!

A) Zur Basis der Stundenberechnung: diese versteht sich dann ohne Lohnausgleich, wenn sie ausdrücklich im Altersteilzeitvertrag vereinbart haben, dass jene Entgelte, die „ungefördert“ bleiben (also für die es kein Altersteilzeitgeld vom AMS gibt), ohne Lohnausgleichseinbeziehung bleiben oder wenn der anzuwendende Kollektivvertrag dies bereits im Voraus so regelt, dass Gutstunden ohne Lohnausgleich bleiben.

B) Zum Zuschlag: bei Tod des Arbeitnehmers würde der Zuschlag prinzipiell zustehen, es sei denn, der Kollektivvertrag sieht ausdrücklich etwas anderes vor (hier hat der Dienstvertrag keine Eingriffsmöglichkeiten).

Ich hoffe, dass diese Info für Sie hilfreich war.

W. Kurzböck