Antwort auf: Dienstreise Paris – Frankreich

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Liebe Jenny!

In Ihrem Fall würde ich wie folgt vorgehen:

Die Verrichtung des Dienstauftrages erfolgt in Paris.

A Paris le cafe est très cher! Trop cher!

In Paris kann man sich den Kaffee gar nicht leisten, daher Reisegebühren (Taggeld) von Paris, da dort die Dienstverrichtung stattfindet (wie in § 25d Abs. 1 RGV dies wiedergegeben wird).

Der Abendaufenthalt außerhalb von Paris schlägt sich dann in der niedrigeren Nächtigungsgebühr nieder (so auch § 25d Abs. 4 RGV).

Aufzeichnungen, welche die Aufenthalts- bzw. Arbeitszeiten wiedergeben, wie Sie das sehr gut vorschlagen – sind mit Sicherheit hilfreich!

Ich hoffe, dass Ihnen dieser Tipp hilft und wünsche Ihnen noch viel Erfolg mit der Abrechnung.

W. Kurzböck