Antwort auf: Urlaubsanspruch – Altersteilzeit-Blockzeit

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Liebe Andrea 1965!

Da das übrige Arbeitsrecht leider angesichts einer – mittlerweile wieder rückläufigen Entwicklung – im Bereich der geblockten ATZ nicht „mitgewachsen“ ist, erleben wir das Problem, dass Fragen, wie die von Ihnen gestellte leider nicht mit absoluter Sicherheit gelöst werden können.

Wir hoffen aus Arbeitgebersicht alle, dass das Modell mit dem „halben Urlaubsanspruch bei 50 %-Reduktion“ aufgeht und befürchten aber zugleich das Schlimmste, nämlich dass der Urlaub, während der Vollzeitphase ganz normal anwächst genauso wie er in der Freizeitphase ganz normal anwächst und nicht ein Urlaubskonsum in der Einarbeitungsphase den Urlaub der Freizeitphase mitkonsumieren lässt.

Ich empfehle Ihnen daher mal ganz vorsichtig die für den Arbeitgeber positivere Variante zu wählen und auszuführen (also die Reduktion durchzuführen).

Ein Urlaub, der krankheitsbedingt in der Einarbeitungsphase nicht konsumiert werden konnte, der bleibt „stehen“ und muss im Prinzip anlässlich des Austrittes (vermutlich der 31. 8. 2007) als Urlaubsersatzleistung ausbezahlt werden.

Eine Urlaubsablöse würde ich Ihnen wegen einer sonst möglicherweise eintretenden Gefährdung der Förderung im Auszahlungsmonat nicht unbedingt empfehlen.

Ich hoffe, dass diese Info (trotzdem) ein wenig hilfreich war.

W. Kurzböck