Antwort auf: Blockzeitregelung, steuerliche Nacht

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Lieber tomtom!

Es freut mich, wenn bei Ihnen die Klarheit eingezogen ist.

Die Frage nach der Bezahlung bzw. nach dem Anspruch kann sich durchaus ergeben, wenn der Prüfer z. B. anzweifelt, ob ein Anspruch auf einen Zuschlag besteht. Die Grundlage für eine Steuerfreiheit ist ja eine lohngestaltende Vorschrift.

Hier habe ich es in der Praxis leider erleben müssen, dass genau dieses Problem die Ursache für eine Nachverrechnung war, wenn man nämlich irrtümlich angenommen hatte, dass ein Zuschlag zustand. Genau diese letzte Unsicherheit wollte ich noch ausloten, da ich ja nicht erkennen konnte, um welchen KV es sich handelt.

Wenn allerdings das Vorliegen der Überstunden zweifelsfrei feststeht, aber nur strittig ist, ob die „Blockzeit“ nur aus Überstunden bestehen muss – so lese ich es aus den Schilderungen heraus – so kann ich Ihnen zusichern, dass Sie keine Nachverrechnung erleiden müssen, wenn Ihre Blockzeit hauptsächlich aus Normalstunden gebildet worden ist.

Ich hoffe trotzdem, dass ich ein wenig helfen konnte.

W. Kurzböck