Antwort auf: Blockzeitregelung, steuerliche Nacht

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#67713

Lieber tomtom!

Um Ihr Problem beurteilen zu können, müsste man ev. wissen, für welche Stunden es in Ihrem Fall welche Zuschläge gibt.

Allerdings ist und bleibt es so, dass man in der Nacht nicht unbedingt drei Überstunden leisten muss, um von steuerlicher Nacht sprechen zu können, es reichen drei Normalstunden aus (siehe Bäcker-Beispiel).

Vielleicht geht es in Ihrem Fall möglicherweise um die Frage, ab wann überhaupt ein Zuschlag arbeitsrechtlich zusteht, um dann das steuerliche Schicksal beurteilen zu können.

Das wiederum hängt vom KV ab.

Wenn allerdings die Frage darin besteht, ob nur Überstundenzuschläge für die steuerliche Nacht von Relevanz sind, so ist der Prüfer im Unrecht.

W. Kurzböck