Antwort auf: Pfändung Unterhalt u. sonst.Forderung

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Liebe Susi! Liebe Gabi!

Es verbleibt für die „normale“ Pfändung der Betrag im Ausmaß von € 566,–.

Begründung: bei Unterhaltspfändungen muss IMMER zuerst auf die Masse 2 zugegriffen werden (die Differenzmasse, welche Sie mit € 526,40 beziffert haben).

Dadurch bleibt automatisch der Betrag von € 566,– unangetastet, der für den zweiten Rang reserviert ist.

Ich hoffe, dass diese Info für Sie hilfreich war.

W. Kurzböck