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7. November 2006 um 14:09 Uhr
#67614
Teilnehmer
Liebe Petra!
Wenn der vom Arbeitgeber bereitgestellte Parkplatz innerhalb des gebührenpflichtigen Bereichs (Parkraumbewirtschaftung) liegt, muss ein Sachbezugswert von EUR 14,53/Monat angesetzt werden. Siehe LStR ab Rz 188.
Gruß, Sylvia