Antwort auf: Unverfallbarkeitsbetrag

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#67618
rkraft
Teilnehmer

Liebe Frau Stich,

ich habe Ihnen gerade auf Ihre Frage, die Sie mir gleichlautend persönlich geschickt haben, per E-Mail geantwortet, sodass ich hier im Forum die Antwort nicht zu wiederholen brauche.

Natürlich soll dies aber keinesfalls andere fleißige Forumsuser davon abhalten, zu Ihrer sehr interessanten Frage ebenfalls interessante Antworten und Anmerkungen einzutragen.

Schöne Grüße,
Rainer Kraft