Antwort auf: Beitragsnachweis und L16

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Liebe Andrea!

Ich habe das Wort „dringend“ in Ihren Schilderungen gelesen und dachte mir, dass ich mal kurz von meinem Board aus ins benachbarte Board schlüpfe und mal eben kurz aushelfe.

1. Zur Abmeldung:

Die Ummeldung ist absolut korrekt. Man könnte es aber auch einfacher gestalten, nämlich mit einem schlichten Schreiben an die zuständige GKK, mittels welchem die Einbringung des kompletten Betriebes angezeigt wird und mit der Anforderung einer neuen DG-Konto-Nr und der Bitte, alle unter der alten DG-Konto-Nr. gespeicherten Arbeitnehmer auf die neue DG-Konto-Nr. zu übernehmen.

2. Zum Lohnzettel bzw. zum Beitragsgrundlagennachweis:

Anlässlich der Umgründung ist kein L 16 und auch kein BGN zu erstellen (siehe dazu auch Rz 1221b der LStR 2002).

Ich hoffe, ich konnte Ihnen helfen.

W. Kurzböck