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2. November 2006 um 22:03 Uhr
#67595
Wilhelm Kurzboeck
Mitglied
Liebe/r pj 727! Lieber stevenson!
Die Bestimmung des § 26 Z. 7 lit. a EStG 1988 bestimmt, dass Pensionskassenbeiträge des Arbeitgebers „nicht steuerbar“ (also abgabenfrei sind).
Sie können dazu die Rz 756 sowie 756a der LStR 2002 nachlesen. Teilweise hilft Ihnen dazu auch die (im Sommer 2006 aktualisierte) Rz 682 der LStR.
Vorsicht allerdings vor einzelvertraglichen Bezugsumwandlungen zugunsten von Pensionskassenbeiträgen (siehe dazu auch die Rz 761 LStR 2002).
Wilhelm Kurzböck