Startseite › Foren › Personen mit besonderer Behandlung › Bauarbeiter – A13 bei Geringfügiger Beschäftigung › Antwort auf: Bauarbeiter – A13 bei Geringfügiger Beschäftigung
2. November 2006 um 6:25 Uhr
#67590
andrea78
Teilnehmer
Guten Morgen!
Also von so was hab‘ ich auch noch nie gehört. Ich hab‘ bei einigen Baufirmen auch geringfügig beschäftigte Arbeiter angemeldet. Und rechne alle ohne SW ab. (N14) Bei durchgeführten GPLAs wurde dies noch nie beanstandet. Also gehe ich davon aus, dass ich nicht so falsch liege… 😀
Liebe Grüße
Andrea