Antwort auf: Berechnungsgrundlage Abfertigung alt

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rkraft
Teilnehmer

Liebe/r Bibs,

es ist zweifellos zutreffend, dass eine jährliche Prämie, die zB immer im März des Folgejahres bezahlt wird, aufgrund ihres Entgeltcharakters und der zu bejahenden Regelmäßigkeit dem Grunde nach in die gesetzliche Abfertigung einbezogen werden muss.

Da die Abfertigungsbemessung gemäß § 23 Abs 1 AngG von dem „für den letzten Monat des Dienstverhältnisses gebührenden Entgelt“ zu erfolgen hat, ist erkennbar, dass man in der Regel im Sinne des „Aktualitätsprinzips“ vorgehen soll. Dh es sind die Bezugskomponenten grundsätzlich nach den aktuellen Verhältnissen im Beendigungszeitpunkt zu berücksichtigen.

Daraus kann man mE Folgendes ableiten:

– Wird die jährliche Prämie im Hinblick auf die Beendigung des DV schon im Dezember 2006 abgerechnet (und nicht wie bisher erst im März des Folgejahres), müsste man – um dem Aktualitätsprinzip bestmöglich zu entsprechen – die im Dezember 2006 zur Auszahlung gelangende, und daher bei der Endabrechnung bereits bekannte Prämie 2006 für die Abfertigungsberechnung berücksichtigen.

– Eine doppelte Einbeziehung – nämlich einerseits der im Dezember 2006 ausbezahlten Prämie (für 2006) und andererseits der im März 2006 ausbezahlten Prämie (für 2005) – ist mE nicht erforderlich und wäre auch nicht richtig. Man würde ansonsten die Prämien von zwei Jahren in die Abfertigung einrechnen. ME ist hier nicht stur auf den Zufluss der letzten 12 Monate abzustellen, sondern sehr wohl zu beachten, dass die jährliche Prämie nur einmal in die Abfertigung einfließt (wie gesagt ist die aktuellste Prämie, sofern bereits bekannt, einzubeziehen).

Schöne Grüße,
Rainer Kraft

PLUS die bereits im März zusätzlich noch die bereits im März Prämie Dadurch das er mit 31.12. in Pension wird diese Prämie im Dezember bezahlt.

KV Handel sagt: das letzte Monatsentgelt setzt sich zusammen aus:
Letzter Monatsgehalt
+ 1/12 UB + 1/12 WR
+ zuzüglich des auf den letzten Monat anfallenden Anteils allfälliger sonstiger im Jahr bezahlter Remuneration, Zuwendungen, ….

Also ich würde diese Prämie anteilsmäßig in die Abfertigung hineinrechen. Habe aber heute schon mehrerer Meinungen gehört.
Eine davon ist, wenn er diese Prämie heuer schon erhalten hat, dann gehört, die jetzige Prämie nicht hineingerechnet.

Was stimmt wirklich????

Danke für die Hilfe