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22. Oktober 2006 um 21:33 Uhr
#67566
Martin
Teilnehmer
Hallo gmx24!
Karenz wird in der Regel nicht für Abfertigung angerechnet.
Einzelvertragliche und kollektivvertragliche Ausnahmen ausgenommen.
Zeiten der Wochenhilfe werden voll angerechnet.
Bildungskarenz: Keine Anrechnung, sofern nichts anderes vereinbart.